Mit dem Ziel der Integration von Arbeitssuchenden in den ersten
Arbeitsmarkt führen wir als Träger von Beschäftigungsmaßnahmen folgende öffentlich
geförderte Maßnahmen unter Anwendung der aktiven Arbeitsmarktpolitik
durch:
- Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (MAE) für
im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Arbeiten, bei denen
Arbeitslosengeld II und eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt werden
(§16 III Satz 2 SGB II)
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) (§16 I SGB II i.V.m. §§260ff
SGB III)
- Eingliederungsmaßnahmen (§217ff SGB III)
Nach umfassender Ermittlung der individuellen Eingangsvoraussetzungen und
des jeweiligen Qualifizierungsbedarfs vermitteln wir unsere Teilnehmer/innen
ihren Interessen und Neigungen entsprechend in die Tätigkeiten sowie
in geeignete Einsatzstellen.
Die Beschäftigungsangebote in den Bereichen Ernährung/Gesundheit,
Handwerk, Kultur und Soziales eröffnen den Teilnehmer/innen neue Perspektiven
und vermitteln ihnen soziale sowie fachliche Kompetenzen, damit sie den
wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden.